Corona Lockdown
Aktuelle Updates
Lockdown-Regelung
Stand 04.04.2022
Seit dem 03.04.2022 gibt es kaum noch Einschränkung in Bezug auf Corona. Daher entfällt auch im Fahrschulbereich (Büro, Praxis, Theorie) die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Bei uns sind alle herzlich willkommen, egal ob mit oder ohne Maske.
Wie der TÜV mit der neuen Situation umgeht, ist noch nicht bekannt (Stand 04.04.2022). Wer in den nächsten Tagen Prüfung hat, sollte zur Sicherheit dennoch eine Maske und, wenn vorhanden, einen 3G-Nachweis mit sich führen. Insbesondere bei der Theorieprüfung, da da der TÜV von seinem Hausrecht Gebrauch machen darf.
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Stand 19.02.2022
Ab sofort gilt die 3G Regelung in der Fahrschule. Wer also noch nicht immunisiert ist, kann sich jetzt unter Vorlage eines aktuellen Schnelltests anmelden, Fahrstunden nehmen etc. Einzige Einschränkung ist, dass diejenigen eine FFP2 Maske tragen müssen. Immunisierten wird eine FFP2 empfohlen, eine OP-Maske reicht jedoch aus.
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Stand 09.02.2022
Die neue Corona-Schutzverordnung, die seit heute gilt, stellt Kinder und Jugendliche bis zu 17 Jahren immunisierten Personen gleich. Da in der Fahrschule 2G gilt, dürfen Jugedliche nun auch ungeimpft wieder den Führerschein machen. Wer noch nicht angemeldet ist:
NUTZT DIE CHANCE!
Wer schon angemeldet ist:
ES KANN ENDLICH WIEDER WEITER GEHEN!
Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch jederzeit gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf euch!
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Stand 26.11.2021
Angefangene Ausbildungen können mit einem negativen Corona-Test (24 Std. gültig) zuende geführt werden, sollte bereits eine Prüfung vorgesehen sein.
Getestete Schüler benötigen während der Fahrstunden eine FFP2-Maske!
Prüfungen können weiterhin mit 3G-Nachweis durchgeführt werden, dabei müssen getestete Schüler ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.
Liegt ein Nachweis der Berufsbezogenheit vor, kann die Ausbildung mit 3G-Nachweis durgeführt werden.
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Stand 24.11.2021
Aufgrund der seit heute gültigen Coronaschutzverordnung gilt die 2G-Regelung. Somit sind nach jetzigem Stand Nichtimmunisierte vom Unterricht (Theorie in Präsenz sowie Praxis) ausgeschlossen.
Genesene und Geimpfte bringen bitte immer ihren Nachweis und ein Ausweisdokument mit. Vielen Dank!
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Stand 06.10.2021
Die Coronaschutzverordnung NRW sieht vor, dass Schüler/innen sich in den Herbstferien selbst um einen gültigen 3 G (Test) Nachweis kümmern müssen. Diesen braucht ihr, um an Theorie- und Fahrstunden teilnehmen zu können!
Stand 25.06.2021
Im Präsenzunterricht dürfen die Masken am Sitzplatz abgenommen werden und für die Fahrstunden reichen die OP bzw. medizinischen Masken aus.
Bitte meldet euch weiterhin für die Theorie an, egal ob online oder Präsenz.
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Stand 07.04.2021
Wir haben einen neuen ASF Kurs (Aufbauseminar für Fahranfänger) geplant. Am 28.05. geht es wieder los! ASF Kurse sind ja nun zum Glück auch wieder möglich. Bitte gebt euren Freunden und Bekannten Bescheid. Vielleicht suchen sie ja noch einen Platz. Die mögliche Anzahl an Teilnehmer/innen mussten wir aufgrund von Corona reduzieren. Also: schnell sein und Platz sichern. Bitte tragt eine medizinische Maske im Theorieteil und beim Fahren eine FFP2!
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Stand 17.03.2021
Wir freuen uns über euer reges Interesse am Präsenzunterricht. Jedoch müssen wir auch auf eure und unsere Gesundheit sowie auf die sich ständig ändernden Regelungen schauen. Deshalb müssen wir die zulässige Personenanzahl im Präsenzunterricht stark begrenzen. Diejenigen, denen es möglich ist, bitten wir also, sich für die Online.Kurse anzumelden. Solltet ihr dennoch lieber zum Präsenzunterricht erscheinen wollen, meldet euch bitte rechtzeitig an und denkt daran, eine medizinische Maske, am besten eine FFP 2 Maske, zu tragen.
Außerdem halten wir nun die Anwesenheit im Allgemeinen (egal wer für welchen Zweck in die Fahrschule kommt) mit der Luca App nach. Bitte ladet sie euch runter. Vielen Dank für eure Mithilfe!!!
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Stand 07.03.2021
Ab Montag, 08.03.21, dürfen alle Fahrschüler/innen wieder Fahrstunden nehmen. Einzige Auflage ist das Tragen einer FFP2 Maske! Wir lüften und desinfizieren natürlich weiterhin unsere Fahrzeuge! Aus hygienischen Gründen hatten auch unsere Zwieradschüler stets eigene Bekleidung.
Außerdem werden wir zusätzlich zum Onlineunterricht noch Präsenzunterricht planen. Sobald wir den Plan fertig haben, werden wir die Termine veröffentlichen. Bitte meldet euch verbindlich zum Unterricht an, egal ob Präsenz oder Online. Für den Präsenzunterricht ist eine medizinische Maske Pflicht.
Wir freuen uns schon, euch alle in den nächsten TAgen wieder zu sehen.
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Stand 01.02.2021
Wenn du den Führerschein unmittelbar oder mittelbar für deinen Beruf oder Schule/Studium brauchst, kannst du jetzt Fahrstunden nehmen. Mittelbar bedeutet, dass du den Führerschein brauchst, um z. B. zur Arbeit zu gelangen. Unmitelbar bedeutet, dass du betriebliche Fahrten machst, wie z. B. Pizza ausliefern. Wenn du Fragen hast und/oder fahren möchtest, melde dich bitte im Büro.
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Stand 26.01:2021
Diese Woche haben wir wie folgt für Sie geöffnet:
Benrath: Montag - Donnerstag 10:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Eller: Montag 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch 10:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hilden: Mittwoch, Donnerstag 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag 15:00 - 17:00 Uhr
Baumberg: Donnerstag 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Stand 25.01.2021
Der Lockdown geht weiter...
Ab heute gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Soweit sind dort für uns keine Neuerungen vorhanden. Und auch, wenn inzwischen medizinische Masken beim Einkaufen etc. vorgeschrieben sind, müsst ihr laut Verordnung bei den Fahrstunden FFP2-Masken tragen! Die Einweg-OP-Masken reichen nicht aus! Nachfolgend könnt ihr euch einen Leitfaden vom RKI ansehen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/PSA_Fachpersonal/PSA_anlegen.pdf?__blob=publicationFile#:~:text=Platzieren%20Sie%20den%20Maskenk%C3%B6rper%20%E2%80%93%20mit,die%20Halteb%C3%A4nder%20%C3%BCber%20den%20Kopf.&text=Setzen%20Sie%20die%20desinfizierte%20Schutzbrille,anderen%20Hand%20%C3%BCber%20den%20Kopf.>https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/PSA_Fachpersonal/PSA_anlegen.pdf;jsessionid=3BE0186D098BE35933E7C557C09015E5.internet122?__blob=publicationFile
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Stand 20.01.2021
Liebe Fahrschüler/innen und Interessenten,
gestern haben Merkel und die Ministerpräsidenten getagt, beraten und ihre Pressekonferenz gehalten. Und genau wie die letzten Male müssen wir auch jetzt auf die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW warten. Erst dann können wir sagen, ob und wie es weiter geht. WIr werden euch dann wie gewohnt über die Website und Social Media informieren. Zunächst bleiben die in den letzten Tagen vereinbarten Termine bestehen. Auch anmelden könnt ihr euch noch für unsere Online-Theorie. Der Klasse T-Kurs ist jetzt allerdings voll. ASF darf leider immer noch nicht statt finden. Die jenigen unter euch, die dafür angemeldet sind, werden informiert, sobald das möglich ist. Sollte die Nachfrage nach dem Lockdown so groß sein, dass der Kurs voll ist (geringere Teilnehmerzahl wegen Corona), werden wir zeitnah einen Zusatzkurs ansetzen.
Bleibt gesund!!!
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Stand 13.01.21
Liebe Fahrschüler/innen,
wir haben ja seit Beginn des Lockdowns nur die Filiale in Benrath besetzt.
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir nun wochenweise zusätzliche Öffnungszeiten anbieten zu können:
Vom 18.01.-22.01.2021
Mo: Benrath 10:00-18:30 und Eller 15:00-18:30
Di: Benrath 10:00-18:30 und Eller 10:00-18:30
Mi: Benrath 10:00-18:30 und Eller 10:00-18:30
Do: Benrath 10:00-18:30 und Hilden 10:00-18:30 und Baumberg 15:00-18:30
Fr: Benrath 10:00-17:00 und Eller 10:00-17:00
Außerdem werden wir gemäß § 4a (Rückverfolgbarkeit) der Corona-Schutzverordnung von denen, die in das Büro kommen, die Daten aufnehmen, um im Fall der Fälle dem Gesundheitsamt bei der Rückverfolgung helfen zu können. Nichts destotrotz dürft ihr unsere Büros nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (kein Visier!) betreten. Außerdem bitten wir euch, nach dem Betreten unserer Räume die Hände zu desinfizieren oder zumindest gründlich zu waschen. Desinfektionsmittelspender stehen selbstverständlich für euch zur Verfügung!
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Stand 08.01.2021
Aus der neuen Corona-Verordnung NRW, gültig ab Montag, 11.01.2021, ergeben sich folgende Vorgaben für theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen:
Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.
Dies gilt sowohl für Theorie als auch Praxis. Darüber hinaus (ohne Berufsbezug) dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde.
Sowohl theoretische als auch praktische Ausbildung und Prüfung müssen unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften durchgeführt werden.
Für den praktischen Unterricht und die praktische Prüfung gilt darüber hinaus, dass sich im Fahrzeug nur Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter sowie Prüfungspersonen aufhalten dürfen und diese – soweit gesundheitlich vertretbar – mindestens eine FFP2-Maske tragen.
Für die Durchführung von theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen durch TÜV Rheinland gilt:
Auch die neue Corona-Schutzverordnung lässt die Möglichkeit der Unterschreitung des Abstands im Rahmen der theoretischen Prüfung von 1,5 m zu.
Nach § 6 Abs. 3 ist bei Unterschreitung des Mindestabstands auf eine möglichst kontaktarme Durchführung der Prüfung, vorheriges Händewaschen beziehungsweise Händedesinfektion, das Tragen einer Alltags- oder FFP2-Maske zu achten. Es ist damit mindestens eine normale Mund-Nase-Bedeckungen (Alltags-Maske) weiter verpflichtend zu tragen, eine FFP2-Maske ist nicht erforderlich, kann aber auf freiwilliger Basis getragen werden.
Bescheinigungen, die den Verzicht auf das Tragen einer Alltagsmaske bei theoretischen oder praktischen Prüfungen attestieren, können aufgrund der Corona-Schutzverordnung und der TÜV Rheinland Gefährdungsbeurteilung nicht akzeptiert werden.
+++Wenn ihr entsprechend weit in eurer Ausbildung seid oder eine Wiederholungsprüfung ablegen möchtet, meldet euch bitte im Büro unter 0211/6982130. Solltet ihr nicht durchkommen, bitten wir euch später erneut anzurufen. Leider bekommt ihr nur ein Freizeichen, wenn auf der Leitung telefoniert wird.+++
Übrigens: Anträge, die bis 31.03.2021 ablaufen würden, werden um 6 Monate verlängert.
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Stand 07.01.2021
Prüfungen, die bereits angesetzt und fest terminiert waren, dürfen noch gefahren bzw. geschrieben werden. Ansonsten ist die Ausbildung für systemrelevante Personen erlaubt, die zur Ausübung ihres Berufs den Führerschein brauchen, ebenso die Klassen C/CE, D/DE, L und T.
Abgesehen davon führen wir weiterhin Onlineunterricht für euch durch, damit ihr die Zeit des Lockdowns nutzen könnt. Wer noch nicht bei uns angemeldet ist, kann sich weiterhin noch online oder telefonisch anmelden. Bitte habt Verständnis dafür, wenn wir euer Anliegen nicht direkt bearbeiten können. Wir bemühen uns, alle so schnell wie möglich zurück zu rufen.
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Stand 16.12.20, 12:00
Scheinbar sind Prüfungen in Theorie und Praxis doch möglich. Solange der TÜV die entsprechenden Kapazitäten stellen kann, könnt ihr eure beriets gebuchten Prüfungen doch absolvieren. Bei Fragen meldet euch bitte unter: 0211/6982130
Stand: 15.12.2020, 08:10
Nach dem, was wir bisher wissen sieht es für uns als Fahrschule so aus:
**Wir dürfen weiterhin Online-Unterricht durchführen**
**Fahrstunden sind nur noch für die LKW- und Busklassen zulässig**
**Praktische Prüfungen werden wohl, wenn überhaupt, nur für Berufskraftfahrer/innen stattfinden**
Was bedeutet das für euch???
- Wir werden den Online-Unterricht erweitern!
- Ihr könnt uns weiterhin im Büro anrufen (0211/6982130). Wir werden versuchen, für die FIlialen, die wir schließen, eine Rufumleitung einzurichten. Bitte habt Verständnis, wenn ihr uns nicht erreicht. Wenn wir telefonieren, geht leider nur ein Freizeichen raus.
- Anmeldungen können online/per Telefon geregelt werden.
- Fahrstunden (außer C/D) werden bis mindestens 10.01.2021 abgesagt.
- Wer jetzt Fahrstunden/Prüfung gehabt hätte wird nach dem Lockdown bevorzugt eingeplant.
Und das Wichtigte zum Schluss:
BLEIBT GESUND!!!